Elterngeld - FAMILIENPORTAL.NRW (2024)

Alle Informationen zum Elterngeld auf einen Blick.

Text zuletzt aktualisiert: 18.07.2024

Elterngeld online beantragen Alles, was Sie wissen müssen, auf einen Blick

Die erste Zeit mit dem Baby will gut geplant sein – auch finanziell. Welche Möglichkeiten bietet da das Elterngeld? Lernen Sie die verschiedenen Elterngeld-Varianten kennen und prüfen Sie, wie hoch Ihr Elterngeld ausfallen kann. Checken Sie vorsichtshalber, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um Elterngeld zu bekommen. Dann können Sie in aller Ruhe planen und aus dem Baukasten des Elterngelds das Modell zusammensetzen, das in Ihr Leben passt. Wenn Sie gleichzeitig arbeiten und Elterngeld beziehen möchten: Auch hierzu finden Sie bei uns die wichtigsten Details.

Steht Ihre Planung? Dann können Sie mit dem Ausfüllen des Online-Antrags starten! Den Online-Antrag können Sie übrigens auch schon vor der Geburt Ihres Kindes in Ruhe vorbereiten und speichern. Falls noch Fragen offen sind: Wir weisen den Weg zu den Stellen, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Wenn Ihr Kind ab dem 1. April 2024 auf die Welt kommt, beachten Sie bitte die Informationen zu den Neuregelungen beim Elterngeld, die ab diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind. Diese Änderungen sind im Online-Antrag bereits berücksichtigt. Es steht Ihnen ein Papierantrag für Geburten bis Ende März 2024 und ein Papierantrag für Geburten ab dem 1. April 2024 zum Download zur Verfügung.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Auch wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen.

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Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

Das Elterngeld gibt es in den drei Varianten Basiselterngeld, EltergeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Varianten können Sie miteinander kombinieren.

  1. Basiselterngeld

    Das Basiselterngeld können Sie für 12 Monate erhalten. Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende können für höchstens 14 Monate Elterngeld bekommen. Bei besonders früh geborenen Kindern können Sie den Bezug von Basiselterngeld verlängern.

    Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.

    Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen. Die Bezugsmonate können Sie zwischen beiden Elternteilen frei aufteilen. Jeder kann zwischen 2 und 12 Monate nutzen.

    Während Sie Basiselterngeld erhalten, können Sie in Teilzeit arbeiten, jedoch höchstens bis zu 32 Stunden pro Woche.

  2. ElterngeldPlus

    Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann es sich lohnen, statt 1 Monat Basiselterngeld 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld. Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

    ElterngeldPlus ist besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen: Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben, kann das monatliche ElterngeldPlus auch höher als die Hälfte vom monatlichen Basiselterngeld sein. Trotzdem können Sie das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen. Dadurch steht Ihnen insgesamt mehr Elterngeld zu.

  3. Partnerschaftsbonus

    Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, den sogenannten Partnerschaftsbonus. Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.

    Den Partnerschaftsbonus können Eltern für mindestens zwei und maximal vier Monate beantragen. Alleinerziehende haben Anspruch auf den gesamten Partnerschaftsbonus.

    Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau in diesem Umfang Teilzeit arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im jeweiligen Lebensmonat durchschnittlich arbeiten. Dabei kommt es auf die Stunden an, die Sie tatsächlich arbeiten.

    Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, geben Sie im Antrag an, wie viele Partnerschaftsbonusmonate Sie nehmen und auf welche Monate Sie diese verteilen möchten.

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Weitere Informationen zum Elterngeld

  • Elterngeld - FAMILIENPORTAL.NRW (2)
    Höhe des Elterngeldes

    Wie hoch ist das Elterngeld und wie wird es berechnet?

  • Elterngeld - FAMILIENPORTAL.NRW (3)
    Voraussetzungen

    Was Sie zu den Anspruchsvoraussetzungen wissen müssen

  • Elterngeld - FAMILIENPORTAL.NRW (4)
    Elterngeld planen

    Das sollten Sie wissen, um Ihr Elterngeld gut zu planen

  • Elterngeld - FAMILIENPORTAL.NRW (5)
    Arbeiten während des Elterngeldes

    Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Zeit, während der Sie Elterngeld bekommen.

  • Elterngeld - FAMILIENPORTAL.NRW (6)
    Neuregelung zum Elterngeld

    Was ändert sich zum 1. April 2024? Antworten auf häufige Fragen.

Wo finde ich Hilfe und Beratung?

In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Sie beraten Sie auch zu allen Fragen der Elternzeit. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle können Sie auf chancen.NRW durch Eingabe Ihrer Postleitzahl ermitteln.

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Elternzeit

Elternzeit bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben zu nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern. Elternzeit und Elterngeld sind also nicht dasselbe. Oft ist es aber praktisch, sie miteinander zu kombinieren. Warum genau, dazu finden Sie hier weitere Informationen. Wer kann Elternzeit nehmen und was bedeutet es in Elternzeit zu sein? Auf diese und weitere wichtige Fragen rund um die Elternzeit erhalten Sie hier Antworten. Außerdem zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Elternzeit anmelden.

Alle Informationen zur Elternzeit

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    Die Geburt Ihres Kindes muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

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